Standaufsichten
- Jedes Mitglied muss an 6 Tagen pro Jahr Standaufsichtsdienste leisten. Diese können wochenweise oder an einzelnen Tagen abgeleistet werden.
- Standaufsichtspflichtig ist jedes Mitglied, welches mit Waffen (im Sinne des Waffengesetz) trainiert und sachkundig ist.
- Mitglieder, die Standaufsichten nicht oder nicht vollständig leisten (ohne Kompensationsvereinbarung) müssen mit Sanktionen rechnen
- Es gilt die Regel „Kein Schießen ohne Aufsicht!“, daher gebietet es die Kameradschaftlichkeit eine Ersatzaufsicht zu organisieren, falls die eigene Standaufsicht nicht wahrgenommen werden kann.
- Je nicht geleisteter Standaufsicht fallen 20 EUR an.