Schützenverein Breitenstein 1960 e.V.
Bogen - Großkaliber - Kleinkaliber - Luftdruck

Standaufsichten

Plan Standaufsichten 2025
Plan Standaufsichten 2024


  • Jedes Mitglied muss an 6 Tagen pro Jahr Standaufsichtsdienste leisten. Diese können wochenweise oder an einzelnen Tagen abgeleistet werden.
  • Standaufsichtspflichtig ist jedes Mitglied, welches mit Waffen (im Sinne des Waffengesetz) trainiert und sachkundig ist.
  • Mitglieder, die Standaufsichten nicht oder nicht vollständig leisten (ohne Kompensationsvereinbarung) müssen mit Sanktionen rechnen
  • Es gilt die Regel „Kein Schießen ohne Aufsicht!“, daher gebietet es die Kameradschaftlichkeit eine Ersatzaufsicht zu organisieren, falls die eigene Standaufsicht nicht wahrgenommen werden kann.
  • Je nicht geleisteter Standaufsicht fallen 20 EUR an.
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